Zeitlinie des Fortgesetzten Unrechts seit 1945
1945 Polizei und Justiz
Nach der Rückkehr aus den Vernichtungslagern, sind die Polizisten die die Deportationen durchgeführt haben weiter Im Amt. Die Justiz kriminalisiert die Roma und Sinti weiter antiziganistisch um keine Entschädigungen leisten zu müssen
1956 Urteil Bundesgerichtshof
7. Januar 1956 die Richter des Bundesgerichtshofs.
Grundsatzurteil zur Ablehnung der Entschädigung. Weiter führte der BGH aus:
„Sie [die Zigeuner] neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung von fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb zu eigen ist.“
1982 Bundeskanzler Helmut Schmidt
Erste Anerkennung des Völkermords im Nachkriegsdeutschland. Bei einem Treffen mit Romani Rose in Heidelberg. Bundeskanzler Schmidt spricht als erster Nachkriegspolitiker vom Völkermord gegen Roma und Sinti während der NS-Zeit.
1996 Bundespräsident Johannes Rau
Gleichsetzung der Vernichtung der europäischen Roma und Sinti mit der der Juden Europas.