Fortgesetztes Unrecht

Zeitlinie des Fortgesetzten Unrechts seit 1945

1945 Polizei und Justiz

Nach der Rückkehr aus den Vernichtungslagern, sind die Polizisten die die Deportationen durchgeführt haben weiter Im Amt. Die Justiz kriminalisiert die Roma und Sinti weiter antiziganistisch um keine Entschädigungen leisten zu müssen

1956 Urteil Bundesgerichtshof

7. Januar 1956 die Richter des Bundesgerichtshofs.

Grundsatzurteil zur Ablehnung der Entschädigung. Weiter führte der BGH aus:

„Sie [die Zigeuner] neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung von fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb zu eigen ist.“

1982 Bundeskanzler Helmut Schmidt

Erste Anerkennung des Völkermords im Nachkriegsdeutschland. Bei einem Treffen mit Romani Rose in Heidelberg. Bundeskanzler Schmidt spricht als erster Nachkriegspolitiker vom Völkermord gegen Roma und Sinti während der NS-Zeit.

1996 Bundespräsident Johannes Rau

Gleichsetzung der Vernichtung der europäischen Roma und Sinti mit der der Juden Europas.

2012 Einweihung des Holocaust Denkmals für Roma und Sinti in Berlin

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